Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nathan Hilser Media, Juli 2026
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge über Leistungen von Nathan
Hilser Media (nachfolgend "Nathan Hilser") gegenüber Kunden (nachfolgend "Kunde"), die Unternehmer
im Sinne von § 14 BGB sind. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht
geschlossen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur
Vertragsbestandteil, wenn Nathan Hilser ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
3. Individuelle Vereinbarungen (Angebot, Leistungsbeschreibung, Rahmenvertrag, Projektvertrag,
E-Mail-Absprachen) gehen diesen AGB im Zweifel vor.
2. Leistungen von Nathan Hilser
1. Nathan Hilser erbringt Dienstleistungen im Bereich Motion Design, Animation, Video-/Postproduktion
sowie verwandte Kreativ- und Beratungsleistungen ("Leistungen").
2. Umfang, Meilensteine, Deliverables, Formate, Auflösungen, Sprachen, Versionen, Abgabetermine und
sonstige Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
3. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Nathan Hilser keinen bestimmten wirtschaftlichen
oder werblichen Erfolg (z.B. Reichweite, Conversions).
4. Nathan Hilser ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer
einzusetzen.
5. Nathan Hilser kann bei der Leistungserstellung KI-gestützte Software-Tools einsetzen (z.B. zur
Unterstützung bei Schnitt, Animation oder Recherche). Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit rein
KI-generierter Inhalte ist gesetzlich nicht abschließend geklärt; eine Gewähr für die
Schutzfähigkeit oder Exklusivität entsprechender Ergebnisse wird nicht übernommen. Gesetzliche
Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte (z.B. nach der EU-KI-Verordnung) bleiben unberührt
und sind vom Kunden bei eigener Veröffentlichung zu beachten.
6. Nathan Hilser hat keinen Einfluss auf die Nutzungsbedingungen, Algorithmen oder
Moderationsentscheidungen von Social-Media- und Videoplattformen (z.B. YouTube, Instagram, TikTok,
LinkedIn). Eine Haftung dafür, dass veröffentlichte Inhalte dauerhaft abrufbar bleiben oder nicht
durch die jeweilige Plattform entfernt, eingeschränkt oder in ihrer Reichweite/Monetarisierung
verändert werden, ist ausgeschlossen.
7. Die Leistungserbringung, Kommunikation und Abstimmung erfolgen ausschließlich remote. Persönliche
Treffen vor Ort, Präsenztermine, Ortstermine sowie jegliche Tätigkeiten in den Räumlichkeiten des
Kunden oder an sonstigen Veranstaltungsorten werden ausdrücklich ausgeschlossen; eine Verpflichtung
hierzu besteht zu keinem Zeitpunkt.
3. Angebot, Vertragsschluss, Mitwirkung
1. Angebote von Nathan Hilser sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet werden.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch (a) Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform, (b)
Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder (c) Beginn der Leistungserbringung durch Nathan Hilser.
3. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge,
Freigaben und Daten rechtzeitig und in geeigneter Qualität zur Verfügung (Mitwirkungspflichten).
4. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund nicht, verspätet oder fehlerhaft erbrachter Mitwirkung
gehen nicht zu Lasten von Nathan Hilser. Termine verschieben sich angemessen; etwaige Mehrkosten
können dem Kunden als zusätzliche Pauschale in Rechnung gestellt werden.
4. Projektablauf, Feedback, Korrekturschleifen
1. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst der vereinbarte Preis 2 Korrekturschleifen pro
Deliverable. Eine Korrekturschleife umfasst eine gebündelte Feedback-Runde.
2. Darüber hinausgehende Änderungen/Korrekturen, zusätzliche Versionen oder Erweiterungen des
vereinbarten Leistungsumfangs werden als Change Request behandelt und gesondert vergütet.
3. Feedback und Freigaben erfolgen innerhalb der vereinbarten Fristen, andernfalls kann Nathan Hilser
den Zeitplan anpassen.
4. Feedback und Freigaben werden, sofern nicht anders vereinbart, über Notion ausgetauscht.
5. Vergütung, Spesen, Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise (Pauschale). Alle Preise verstehen sich zuzüglich
gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
2. Nathan Hilser ist berechtigt, angemessene Vorschüsse/Abschlagszahlungen zu verlangen,
standardmäßig 50% bei Beauftragung / 50% bei Abnahme (sofern nicht anders vereinbart).
3. Reisekosten, Spesen, Stock-Lizenzen, Sprecher, Musiklizenzen, Renderfarm-/Hostingkosten u.ä.
werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung per
Banküberweisung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Nathan Hilser kann weitere Leistungen
bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückhalten.
6. Nutzungsrechte, Eigentum, Referenznennung
1. Soweit nicht anders vereinbart, räumt Nathan Hilser dem Kunden an den final abgenommenen
Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und zeitlich
unbefristetes Nutzungsrecht ein, beschränkt auf die im Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung
genannten Zwecke, Medien und Kanäle (Zweckübertragungsgrundsatz gem. § 31 Abs. 5 UrhG).
Weitergehende oder ausschließliche Nutzungsrechte sowie die Nutzung für andere als die vereinbarten
Zwecke bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und Vergütung.
2. Die Rechteübertragung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung aller fälligen Vergütungen.
3. Offene Projektdateien (z.B. DaVinci Resolve), Rohdaten, Plug-ins, Presets, Templates und
Arbeitsmaterialien sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vergütet wird.
4. Rechte an Methoden, Know-how, Tools, Vorlagen sowie an nicht exklusiven Basiselementen verbleiben
bei Nathan Hilser. Das Urheberpersönlichkeitsrecht verbleibt gemäß § 29 UrhG stets bei Nathan
Hilser; dies umfasst insbesondere das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) und den
Schutz vor Entstellung (§ 14 UrhG). Änderungen an den Arbeitsergebnissen durch den Kunden oder
Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung von Nathan Hilser, soweit gesetzlich zulässig.
5. Zwischenergebnisse wie Moodboards, Storyboards, Rohschnitte und sonstige Entwürfe dienen
ausschließlich der internen Abstimmung. Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe dieser
Zwischenergebnisse durch den Kunden vor Fertigstellung, Abnahme und vollständiger Bezahlung des
jeweiligen Deliverables ist nicht gestattet.
6. Soweit im Rahmen der Produktion lizenzpflichtige Drittinhalte (z.B. Musik, Sound-Effekte,
Stockmaterial, Schriften) eingesetzt werden, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der
Rechteinhaber. Die Lizenzierung von Musik und Sounds wird im Einzelfall vereinbart. Es kann
festgelegt werden, dass (a) der Kunde die Lizenzen selbst erwirbt, (b) Nathan Hilser die Lizenzen im
Namen des Kunden erwirbt, oder (c) Nathan Hilser die Musik über ein eigenes kommerzielles
Agentur-Abonnement (z. B. bei Epidemic Sound, Artlist) lizenziert und das konkrete Video oder den
Kanal des Kunden dort für die Nutzung freischaltet (sog. Whitelisting / Channel Clearing).
7. Eine über den lizenzierten Umfang hinausgehende Nutzung ist vom Kunden gesondert zu lizenzieren.
Sofern Nathan Hilser Musik- oder Stocklizenzen über Drittplattformen (z. B. Epidemic Sound, Artlist)
für den Kunden erwirbt, ist der Kunde verpflichtet, Nathan Hilser die exakten
Social-Media-Kanäle/Websites vor Veröffentlichung zu nennen, damit eine ordnungsgemäße
Lizenzzuordnung erfolgen kann. Versäumt der Kunde dies, haftet er für daraus resultierende Claims
oder Sperrungen selbst.
8. Nathan Hilser ist berechtigt, den Kunden und Auszüge der Arbeit als Referenz zu nennen/zu zeigen
(Website, Social Media, Showreel), sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht oder
Vertraulichkeit vereinbart wurde.
9. Nathan Hilser ist nicht verpflichtet, die offenen Projektdaten, Rohmaterialien oder fertigen
Deliverables nach der finalen Abnahme dauerhaft zu archivieren. Sofern nicht anders vereinbart,
endet eine freiwillige Aufbewahrung spätestens 6 Monate nach Projektabschluss.
7. Materialien des Kunden, Rechte Dritter
1. Der Kunde versichert, dass er alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten
Materialien (z.B. Logos, Bild-/Videomaterial, Schriften, Marken) besitzt und diese Nathan Hilser zur
vertragsgemäßen Nutzung überlassen darf. Nathan Hilser prüft die vom Kunden bereitgestellten
Materialien nicht auf Rechteverletzungen und geht ohne eigene Überprüfungspflicht davon aus, dass
der Kunde diese Materialien rechtmäßig erworben hat und nutzt.
2. Der Kunde stellt Nathan Hilser von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung
der bereitgestellten Materialien resultieren, soweit Nathan Hilser diese Rechtsverletzung nicht zu
vertreten hat. Diese Freistellungspflicht gilt insbesondere auch für die Kosten einer angemessenen
Rechtsverteidigung (z. B. Anwalts- und Gerichtskosten) sowie für sämtliche Schäden, Strafen,
Nachlizenzierungsgebühren und Kosten aus etwaigen urheber- oder markenrechtlichen Abmahnungen
Dritter, die auf den vom Kunden bereitgestellten Materialien beruhen.
3. Werden im Rahmen der Produktion Personen (z.B. Mitarbeiter, Kunden oder Dritte) erkennbar
abgebildet, obliegt es dem Kunden, die erforderlichen Einwilligungen nach dem Kunsturhebergesetz
(KUG) bzw. der DSGVO (Recht am eigenen Bild) einzuholen und Nathan Hilser auf Verlangen
nachzuweisen.
8. Abnahme, Lieferformate, Mängel
1. Soweit eine Abnahme vereinbart ist oder die Leistung abnahmefähig ist, erklärt der Kunde die
Abnahme innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung.
2. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
3. Unwesentliche Abweichungen von vereinbarten Eigenschaften stellen keinen Mangel dar.
4. Nathan Hilser liefert in den im Angebot definierten Formaten (z.B. MP4, ProRes oder MOV).
Weitergehende Exportwünsche sind gesondert zu vereinbaren.
5. Die Übergabe der finalen Arbeitsergebnisse erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, über Google
Drive.
9. Termine, Verzug
1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
2. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare, nicht von Nathan Hilser zu vertretende Ereignisse
(z.B. Ausfall von Dienstleistern, Strom-/Netzausfall, Krankheit) berechtigen zur angemessenen
Verschiebung von Fristen.
3. Verzögerungen, die durch unvorhersehbare technische Probleme außerhalb des Machtbereichs von
Nathan Hilser entstehen (z. B. Serverausfälle von Drittanbietern, außergewöhnlich lange Renderzeiten
durch fehlerhafte Software-Updates von Drittanbietern), gelten nicht als Verzug, sofern Nathan
Hilser den Kunden unverzüglich darüber informiert.
4. Stellt sich heraus, dass die Leistungserbringung aufgrund von lang anhaltender Krankheit oder
anhaltenden technischen Problemen dauerhaft unmöglich wird, sind beide Parteien berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall rechnet Nathan Hilser die bis dahin bereits erbrachten und
für den Kunden nutzbaren Teilleistungen (z. B. Konzepte, Storyboards, Rohschnitte) anteilig ab.
Bereits geleistete Anzahlungen, die über diesen Wert hinausgehen, werden dem Kunden erstattet.
10. Haftung
1. Nathan Hilser haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Nathan Hilser nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen,
soweit gesetzlich zulässig.
4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Gewährleistung und Korrekturen nach Abnahme
1. Nach Abnahme sind Änderungswünsche grundsätzlich kostenpflichtig, sofern es sich nicht um die
Beseitigung eines Mangels handelt.
2. Nathan Hilser kann für nachträgliche Änderungen eine entsprechende zusätzliche Pauschale
berechnen.
12. Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu
halten und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
2. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind, (b) rechtmäßig von
Dritten erlangt wurden oder (c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
13. Datenschutz
1. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze.
2. Soweit Nathan Hilser personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien bei
Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) ab.
3. Zur Leistungserbringung und Kommunikation nutzt Nathan Hilser cloudbasierte Drittanbieter-Dienste
(u. a. für Hosting, E-Mail-Versand, Projektmanagement und Messenger-Kommunikation). Soweit hierbei
personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet werden, erfolgt dies im Einklang mit den anwendbaren
Datenschutzgesetzen.
14. Kündigung
1. Kündigt der Kunde einen Vertrag vor der vollständigen Fertigstellung, ohne dass ein wichtiger
Grund vorliegt, richten sich die Vergütungsansprüche von Nathan Hilser nach den gesetzlichen
Vorschriften (§ 648 BGB). Bereits erbrachte Teilleistungen, Vorarbeiten und für das Projekt
verbindlich gebuchte Drittkosten (z.B. Sprecherlizenzen, Stockmedien) sind in jedem Fall vollständig
zu vergüten.
15. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort ist der Sitz von Nathan Hilser. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ebenfalls der
Sitz von Nathan Hilser.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Unternehmensangaben
● Firma: Nathan Hilser Media
● Anschrift: Im Hagenwinkel 47, 78713 Schramberg
● E-Mail: info@nh-media.de
● Vertretungsberechtigt: Nathan Hilser